
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI):
(beim Vorliegen eines Pflegegrades)
- Körperpflege
- Nahrungsaufnahme
- zu Bett bringen
- Lagern
- Inkontinenzversorgung
- Toilettengang
- Verhinderungspflege (bei Verhinderung der Pflegeperson)
- Qualitätssicherungsbesuche
- Sterbebegleitung
- Palliativpflege
Die oben genannten Leistungen sind als Auszug aus dem gesamten Leistungsspektrum zu verstehen.